Bergnotfälle vs. Bergunfälle

Unter «Bergnotfall» werden alle Vorkomnisse erfasst, bei denen Berggänger:innen die Hilfe der Bergrettungsdienste beanspruchen. Unter Bergnotfall wird somit auch die Rettung erkrankter Personen oder die Evakuationen von unverletzten Personen verstanden.

Der «Bergunfall» knüpft am Unfallbegriff an: Ein solcher liegt vor, wenn eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen, äusseren Faktors auf den menschlichen Körper eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (Art. 4 ATSG).

Der Schweizer Alpen-Club SAC erstellt im Auftrag der Fachgruppe Sicherheit im Bergsport eine jährliche Bergnotfallstatistik. Im Jahr 2021 sind 3680 Personen in den Schweizer Alpen und im Jura in eine Notlage geraten oder sind verunfallt und mussten von der Bergrettung gerettet oder geborgen worden. Insgesamt wurden 131 tödliche Bergunfälle verzeichnet (zum Vergleich: 2020 waren es 112, vgl. Statistik).

Die Tragung der Rettungskosten hängt für die gerettete Person massgebend davon ab, ob es sich um eine krankheits- oder unfallbedingte Rettung handelte. Bei einer Rettung einer nicht verletzten Person (z.B. bei Wetterumschwung, Desorientierung) besteht sodann in der Regel überhaupt kein Versicherungsschutz. Die Rega erlässt ihren Gönner:innen nach Ermessen und im Rahmen der Möglichkeiten die Kosten für die Bergrettung teilweise oder ganz, falls Versicherungen, Krankenkassen oder andere leistungspflichtige Dritte für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen.